
Begutachtung
Die Richtlinien des Berufsverbands Deutscher Psychologen besagen, dass ein psychologisches Gutachten „eine wissenschaftliche Leistung (ist), die darin besteht, aufgrund wissenschaftlich anerkannter Methoden und Kriterien nach feststehenden Regeln der Gewinnung und Interpretation von Daten zu konkreten Fragestellungen Aussagen zu machen“. Als psychologische Fachperson kann ich also in Fällen, in denen eine wichtige Entscheidung ansteht, deren Alternativen mitunter weitreichende Folgen haben können, eine Entscheidungshilfe in Form eines Gutachtens anbieten. Dabei kann es sich um zivilrechtliche sowie (bei Jugendlichen) um strafrechtliche Fragestellungen handeln.
Was bei einer Begutachtung untersucht wird, entscheidet der Auftraggeber. Ich wähle auf Basis meiner jahrelangen Erfahrung als Psychologin und Psychotherapeutin Mittel und Wege aus, wie die jeweilige Fragestellung zu beantworten ist, führe dies in der Folge durch und halte meine Ergebnisse in einem schriftlichen Bericht detailliert fest, das sogenannte Gutachten.
Die Dauer der Erarbeitung eines Gutachtens ergibt sich aus der jeweiligen Fragestellung. Meist aber sind Gutachten umfangreiche Leistungen.
Wenn Sie oder Ihr behandelnder Arzt / Ihre behandelnde Ärztin mich mit einer Begutachtung beauftragen möchten, melden Sie sich bitte zunächst per Mail (verschlüsselt oder nicht verschlüsselt) mit dem konkreten Anliegen.