
Kosten
Die Kosten für meine psychologischen und psychotherapeutischen Leistungen sind auf folgende Arten abrechenbar:
- Grundversicherung
- Zusatzversicherung
- Invalidenversicherung
- Selbstzahler
Grundversicherung:
Am 19.3.2021 beschloss der Bundesrat die Annahme des Anordnungsmodell ab dem 1.7.2022: das bedeutet, der Arzt oder die Ärztin verordnet die Psychotherapie, die unter der Verantwortung von psychologischen Psychotherapeut*innen selbstständig durchgeführt und über die Grundversicherung abgerechnet wird.
Bisher konnte psychologische Psychotherapie nur über die Grundversicherung abgerechnet werden, wenn ein Arzt oder eine Ärztin sie delegiert. Daher konnten selbstständig arbeitende psychologische Psychotherapeut*innen wie ich nicht über die Grundversicherung und nur über die Zusatzversicherung abrechnen. Dies wird durch das Anordnungsmodell nun abgelöst und ermöglicht so mehr Menschen schnelleren Zugang zur Psychotherapie.
Informationen zum Anordnungsmodell finden Sie hier: https://www.psychologie.ch/anordnungsmodell
Wenn Sie über die Grundversicherung abrechnen möchten, dann benötigen Sie zuerst eine Verordnung für Psychotherapie von einem Arzt oder einer Ärztin. Bitte gelangen Sie dann mit dieser Verordnung an mich und wir vereinbaren ein Erstgespräch sofern Kapazität. Hier entsprechen die Kosten dem Tarif gemäss TarPsy. Beachten Sie, dass es bei der Grundversicherung für gewöhnlich einen Selbstkostenanteil von 10% gibt und Sie die Kosten in der Höhe der Franchise selbst begleichen.
Zusatzversicherung:
Zusatzversicherungen der Krankenkassen übernehmen meist einen Teil der Kosten einer psychologischen Psychotherapie. Genauere Angaben finden Sie in diesem Dokument (ich bin "Psychotherapeutin FSP"). Ich bitte Sie möglichst vor Therapiebeginn abzuklären, welche Beiträge von Ihrer Zusatzversicherung übernommen werden und ob Sie hierfür eine Überweisung von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin brauchen.
Das Honorar für eine Sitzung à 50 Minuten beträgt 180 CHF (persönlich oder online), weitere Zeit wird minutengenau (CHF 3.60) zusätzlich in Rechnung gestellt. Zusätzliche Zeit (zum Beispiel Korrespondenz, Berichte lesen oder erstellen, Testauswertung, Aktenstudium) wird zum gleichen Tarif minutengenau verrechnet.
Invalidenversicherung (IV):
Besteht eine Kostengutsprache der IV für eine Psychotherapie, so werden die Kosten bis zum vollendeten 20. Lebensjahr von der IV übernommen. Ich werde gerade auf der Liste des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) eingetragen. Es gelten die dort festgelegten Tarife.
Selbstzahler:
Die Kosten für meine Leistungen - Psychotherapie, psychologische Beratung, Psychodiagnostik - können auch selbst zahlend übernommen werden. Das Honorar entspricht demjenigen, das bei "Zusatzversicherung" aufgeführt ist.
Rechnungsstellung:
Die Rechnungsstellung erfolgt postal oder elektronisch per E-Mail per Ende Monat über die Schweizer Ärztekasse. Der Rechnung ist ein Rückforderungsbeleg beigelegt. Bei Zahlungsversäumnis wird zwei Mal gemahnt, anschliessend wird die Betreibung eingeleitet.