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AGB

Angebot

Mein Angebot umfasst Psychotherapie, Psychodiagnostik und psychologische Begutachtung in verschiedenen Settings (Einzel, Paar, Familie).

Auftrag, Sitzungsfrequenz und Therapiedauer

In den ersten Sitzungen wird gemeinsam mit dem Klienten der genaue Auftrag definiert sowie das Setting, die Sitzungsdauer und Sitzungsfrequenz festgelegt. In der Regel finden Einzelsitzungen zu Beginn wöchentlich statt und dauern gewöhnlicherweise 50 Minuten. Wie lange der Klient die Dienstleistung in Anspruch nehmen will, hängt stark vom Anliegen und Auftrag ab. Der Auftrag, die Sitzungsfrequenz sowie Therapiedauer werden fortlaufend überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Vertraulichkeit

Die Gespräche unterliegen der Schweigepflicht. Alle besprochenen Inhalte werden streng vertraulich behandelt und garantiert nicht an Dritte weitergegeben, ausser es liege eine vom Klienten unterzeichnete schriftliche Entbindung von der Schweigepflicht vor. Zur Qualitätssicherung meiner Dienstleistungen begebe ich mich in Supervision. Dafür muss ich persönliche Angaben des Klienten und Inhalte der Gespräche anonymisiert erwähnen, sodass für diesen Fall die Schweigepflicht auf die/den Supervisor/-in erweitert wird.

Honorarregelung

Psychotherapie, das heisst die Behandlung psychischer Erkrankungen, wird seit dem 01.07.2022 von der obligatorischen Grundversicherung der Krankenkasse nach gesetzlichem Vertrag und Tarif bezahlt (abzüglich der üblichen Kostenbeteiligung von Franchise und 10% Selbstbehalt). Voraussetzung dafür ist eine ärztliche «Anordnung für psychologische Psychotherapie» (von Facharzt für Allgemeine Innere Medizin oder für psychosomatische Medizin oder einem Psychiater), die mir bis spätestens Ende Monat vorliegen muss.

Selbstzahler: 200 CHF / 60 Minuten. In diesem Selbstzahler-Tarif ist meine Vor-/Nachbereitung inbegriffen. Kontakte mit dem Klienten über Telefon oder elektronische Medien werden wie Sitzungen in Anwesenheit des Klienten nach Aufwand abgerechnet. Nach Absprache mit dem Klienten wird das Erstellen von Berichten, Auswerten von Tests, Aktenstudium sowie Kontakte mit Dritten nach Aufwand zum gleichen Stundensatz verrechnet.

 

Rechnungsstellung

Die Rechnungsstellung sowie das Inkasso erfolgen über die Ärztekasse stets per Ende Monat, in Einzelfällen zusätzlich Mitte Monat.

Absenzen / Absage eines Sitzungstermins

Wenn der Klient einen vereinbarten Sitzungstermin nicht einhalten kann, ist er verpflichtet, dies so rasch wie möglich schriftlich mitzuteilen. Vereinbarte Sitzungen müssen mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden. Bei späterer Absage wird dem Klienten immer und unabhängig vom Grund Folgendes verrechnet: CHF 175. Diese Kosten werden nicht von der Krankenkasse übernommen.

Parkplatz-Benutzung

Der Klient darf gerne den praxiseigenen Parkplatz direkt am Haus benutzen. Dabei wird jedoch jegliche Haftung abgelehnt, bspw. bei Schäden am geparkten Auto oder bei Unfällen beim ein- oder ausfahren auf die Kantonsstrasse, was gemäss Regelungen nur vorwärts erfolgen darf (vorwärts von der Kantonsstrasse auf das Parkfeld und vorwärts vom Parkfeld auf die Kantonsstrasse). Wenn es auf dem praxiseigenen Parkplatz keinen Platz mehr hat, dann bitte den Gemeindeparkplatz von Wolfhalden verwenden, und nicht die privaten Parkplätze in der Nachbarschaft. 

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